Home
  über uns Angebot Informationen Jugendmusik      
 
News
Bilder
Jahresprogramm
Informationen


Informationen, Preise und Anmeldung
Alle Preise, Informationen sowie allgemeine Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Unterricht an der Musikschule Hitzkirch finden Sie in unserem aktuellen Merkblatt. Diese können Sie nachfolgend herunterladen.

Broschüre 2010/11

Broschüre Rhythmik 2010/11

Anmeldung 2010/11

Unterricht für Erwachsene, 10-er Abo: Broschüre und Anmeldung 2010/11

Jugendchor Musikschule Hitzkrich


Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen
• Der Besuch des Musikunterrichts steht allen Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr offen.
• Wer sich für den Musikunterricht entscheidet, ist gleichzeitig bereit, regelmässig zu üben. Die Eltern sind zu Hause für ein Umfeld verantwortlich, welches wirksames Üben ermöglicht.

Unterrichtszeit
• Das Schuljahr dauert vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011.
• Die Lektionseinteilung erfolgt in der ersten Schulwoche durch die Musiklehrperson.
• Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche der Volksschule.
• Die Musikschule unterrichtet auch über die Mittagszeit, an unterrichtsfreien Nachmittagen der Volksschule und samstags.
• Unterrichtsstunden müssen nicht nachgeholt werden bei Ausfall infolge Feiertage, Aktivitäten der Volksschule und bei Absenzen der Schülerin oder des Schülers.

Unterricht
• Der Rhythmikunterricht beginnt im Kindergarten.
• Der Xylophon- und Blockflötenunterricht beginnt ab der 2. Klasse.
• Der Instrumentalunterricht beginnt in der Regel ab der 4. Klasse (30 oder 40 Minuten).
• Vorzeitiger Beginn des Grundschulunterrichts (Xylophon und Blockflöte) sowie des Instrumentalunterrichts kann bewilligt werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter.

Schulgeld /Skonto
• Das Schulgeld für das 1. Halbjahr ist im Voraus zu bezahlen.
• Bis zum 30. Juni 2010 berechtigen Vorauszahlungen des Schulgeldes für das ganze Jahr einen Abzug von 2% Skonto.

Anmeldung/Abmeldung
• Die Anmeldung gilt verbindlich für das ganze Schuljahr.
• Abmeldungen während des Schuljahres sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen:
- Wegzug
- Gesundheitliche Gründe
• Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.
• Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler aus eigenem Verschulden vorzeitig die Musikschule, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Schulgeldes.

Instrumente/ Lehrmittel
• Die erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Noten usw.) müssen von den Schülerinnen und Schülern bezahlt werden.





 
© 2010 — Musikschule Hitzkirch